Meistens handelt es sich um Gräten. Diese können von unterschiedlicher Form und Beschaffenheit sein. Mal typisch, mal platt oder sogar ähnlich einer Feder. Der Gesetzgeber toleriert in den Leitsätzen für Fische und Fischerzeugnisse bei den als „praktisch grätenfrei" deklarierten Erzeugnissen zwei Gräten pro Kilogramm Fisch. Ebenso ist festgelegt, dass als Fehlergräten alle Gräten bzw. Grätenteile gelten, welche länger als 10 mm und breiter als 1 mm sind. Hierbei ist zu beachten, dass es überaus schwierig ist, ein Produkt als komplett „grätenfrei“ auszuloben, da es sich bei Fisch um ein nichthomogenes Naturprodukt handelt. Jeder Fisch wie auch ein Mensch, weist Unterschiede in Größe, Gewicht und Anatomie auf. Aus diesem Grund lässt sich das Verbleiben einzelner Gräten im Filet nie zu 100% ausschließen.