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Wenn Fischer:innen ausfahren, um Fische zu fangen, wäre es großartig, wenn sie nur den Fisch fangen würden, den sie brauchen. Wenn sie Thunfisch fischen, fangen sie ihre tägliche Thunfischquote und lassen den Rest des Ökosystems ungestört. Leider ist dies nicht der Fall. Fischer:innen fangen auch Meereslebewesen, die sie nicht wollen. 

Fang, der nicht die Art ist, auf die wir abzielen, wird als Beifang bezeichnet. Fischer:innen bringen manchmal Beifang zurück an Land, um ihn zu essen oder zu verkaufen. Aber oft werfen sie diese unerwünschten Fische zurück ins Wasser. Die Tiere, die sie zurückwerfen, werden als Rückwürfe bezeichnet. Rückwürfe können tot oder lebendig sein, aber die Überlebensrate ist gering. Einige robuste Schalentiere könnten überleben, aber die meisten weggeworfenen Fische sind tot. 

Es gibt verschiedene Gründe, warum Fischer:innen diese Fische möglicherweise nicht wollen. Sie könnten zu klein sein; ungenießbar; beschädigt; oder geben ihnen keine gute Rendite auf dem Markt. Fischer:innen könnten auch strenge Quotenbeschränkungen haben, wie viel sie jeden Tag zurückbringen können. Wenn sie das Limit überschreiten, müssen sie einige Fische zurückwerfen. 

Laut Schätzungen des WWF landen so bis zu 40 % des weltweiten Fangs völlig ineffektiv und verschwenderisch tot im Meer.   

Die Politik in Form der EU ist sich dieses Problems durchaus bewusst, und im Rahmen der letzten großen Fischereireform mit den neuen Fischereigesetzen 2013 wurde das so genannte Anlandegebot beschlossen und 2021 modernisiert. Die Idee: Fischereien werden per Gesetz dazu verpflichtet, alles das, was sie fangen, auch anzulanden. Dadurch verspricht sich die Politik, dass Fischereien einen deutlich größeren Aufwand betreiben werden, Beifang (der meist nicht verkauft werden kann) zu vermeiden, da es wirtschaftlich völlig unrentabel ist, Fisch zu fangen und zu transportieren, der nicht verkäuflich ist. Zudem soll in den neuen Regelungen 2021 das  Anlandegebot besser überwacht und durchgesetzt werden. Das Gebot verpflichtet Fischer:innen zum einen, jeden Fang zu melden und an Land mitzubringen. Unerwünschte Fänge (so genannter Beifang) dürfen nicht wieder über Bord geworfen werden. Zum anderen enthält die Verordnung eine strengere Überwachung der Küstenfischerei. 

Viele der wirksamen Lösungen zur Reduzierung von Rückwürfen beruhen auf einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung der Fischereipolitik. Das bedeutet, dass Länder, die bisher erfolgreich darin waren, ihre Rückwurfquoten zu reduzieren, in der Regel diejenigen mit einer starken Fischereipolitik sind. 

Quellen:  

BMEL - Pressemitteilungen - Modernisierung der Fischereikontrolle 

https://www.wwf.de/themen-projekte/meere-kuesten/fischerei/beifang/ 

A third assessment of global marine fisheries discards (fao.org)